09. Juni 2020

Beschwerde verzögert den Baubeginn

Gegen die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte Plangenehmi-gungsverfügung für den Bau der Neuen Axenstrasse haben Umweltverbände Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Damit verzögert sich der Baubeginn für unbestimmte Zeit.

Zur Freude der Projektverantwortlichen hat das UVEK die Plangenehmigungsver-fügung (Baubewilligung) für die A4 Neue Axenstrasse am 30. April 2020 erlassen und somit das Bauprojekt genehmigt. Insbesondere erhielt die Realisierung der Neubaustrecke mit den beiden Tunnels grünes Licht. Lediglich die flankierenden Massnahmen an der alten Axenstrasse sind gemäss Verfügung zu überarbeiten und bis zur Inbetriebnahmen der A4 Neue Axenstrasse durch das UVEK genehmigen zu lassen.

Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten
Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, die Alpen-Initiative und der Verkehrsclub der Schweiz haben nun eine Beschwerde gegen die Plangenehmigungsverfügung des UVEK vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Bauherrschaft der A4 Neue Axenstrasse – das Bundesamt für Strassen sowie die Kantone Schwyz und Uri – bedauert die Beschwerde gegen die Baubewilligung sehr. Der Baubeginn dieser für die sichere Nord-Süd-Verbindung und für die Umfahrung von Sisikon bedeutenden Strasse hätte ohne gerichtlichen Weiterzug noch im laufenden Jahr erfolgen können.

Die zeitlichen Auswirkungen auf die Realisierung der Neuen Axenstrasse lassen sich zurzeit nicht abschätzen, ist doch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch noch vor Bundesgericht anfechtbar. Die Bauherrschaft prüft nun, ob dem Bundesverwaltungsgericht für das ganze Projekt oder für einzelne Projektteile der Entzug der aufschiebenden Wirkung beantragt werden soll. Würde das Gericht die aufschiebende Wirkung entziehen, könnte zumindest mit Vorbereitungsarbeiten und mit dem Bau von den dringlichsten Sicherheitsmassnahmen begonnen werden.