Häufige Fragen
Die A4 Neue Axenstrasse hat eine wichtige Funktion für die Verfügbarkeit und die Verkehrssicherheit der Nord-Süd-Achse. Die heute bestehende Strasse wurde immer wieder saniert und ausgebaut, genügt den aktuellen Anforderungen aber längst nicht mehr. Seit 1970 will der Bund die Strasse neu anlegen. Im Rahmen des Pakets «Netzvollendung Nationalstrasse» beauftragte der Bundesrat die beiden Kantone Schwyz und Uri, ein Generelles Projekt Ingenbohl-Gumpisch auszuarbeiten. Hier werden die verschiedenen Ziele der A4 Neuen Axenstrasse detailliert beschrieben. Die Axenstrasse ist heute eine der letzten Lücken im erneuerten Nationalstrassennetz.
Die A4 Neue Axenstrasse ist Teil des Nationalstrassennetzes und wird von den Standortkantonen Schwyz und Uri im Auftrag des Bundesamts für Strassen (ASTRA) ausgeführt. Die Investitionen in der Höhe von rund 1 Mrd. Franken trägt zum überwiegenden Teil der Bund. Die Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen wie auch die Finanzierung der Netzfertigstellung sind bundesrechtlich vorgeschrieben. Weil das Projekt A4 Neue Axenstrasse noch vor dem Neuen Finanzausgleich (NFA) beschlossen wurde, folgt es den alten gesetzlichen Bestimmungen: Die Verantwortung für die Bauherrschaft liegt nach dem Territorialprinzip bei den Anliegerkantonen Schwyz und Uri. Ebenso erfolgt die Kostenaufteilung nach dem Territorialprinzip. Dabei trägt der Kanton Schwyz 8% der Kosten des auf Schwyzer Boden liegenden Abschnitts; der Kanton Uri trägt 3% der Kosten des auf Urner Territorium liegenden Abschnitts.
Im Rahmen der «Netzvollendung Nationalstrasse» beauftragte der Bund die Kantone Uri und Schwyz 1970 mit einer grundsätzlichen Neuplanung. In den 1990er-Jahren war das Projekt für einen durchgehenden Fronalp Tunnel (Brunnen–Sisikon) planerisch weit fortgeschritten, scheiterte aber politisch. Eine Expertengruppe erarbeitete daraufhin die Variante «Etappierter Tunnel». Das Projekt erhält den Namen A4 Neue Axenstrasse und beinhaltet den Sisikoner Tunnel, den Morschacher Tunnel sowie eine offene Strecke dazwischen. 2009 wurde das Bauvorhaben als Generelles Projekt genehmigt. Ende 2014 startet das aufwendige Plangenehmigungsverfahren. Am 30. April 2020 hat der Bund die Plangenehmigungsverfügung (Baubewilligung) für die A4 Neue Axenstrasse erlassen. Diese war aufgrund einer Beschwerde von Umweltverbänden beim Bundesverwaltungsgericht über längere Zeit noch nicht rechtskräftig. Nachdem eine Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht vollumfänglich abgewiesen und bis Anfang Oktober 2022 nicht mehr weitergezogen wurde, ist die Plangenehmigung definitiv rechtskräftig und die Baubewilligung erteilt. Mit dem Bau ist nun gestartet worden.
Der Bund hat am 30. April 2020 die Plangenehmigungsverfügung (Baubewilligung) für die A4 Neue Axenstrasse erlassen. Lediglich die flankierenden Massnahmen an der alten Axenstrasse sind gemäss Verfügung zu überarbeiten und bis zur Inbetriebnahme der A4 Neue Axenstrasse durch das UVEK genehmigen zu lassen. Die Plangenehmigungsverfügung war aufgrund einer Beschwerde von Umweltverbänden beim Bundesverwaltungsgericht über längere Zeit noch nicht rechtskräftig. Für einige Projektbestandteile hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde jedoch die aufschiebende Wirkung entzogen. Dazu zählen die Baustromversorgung, Ersatzbiotope in Ingenbohl sowie Vorbereitungs- und Sicherungsarbeiten im Bereich Gumpisch. Die Ersatzbiotope sind weitgehend realisiert. Die Arbeiten für ein Kabeltrassee zur Baustromversorgung auf der bestehenden Axenstrasse zwischen Flüelen und Dorni auf einer Länge von rund vier Kilometern starteten am 20. September 2021. Für die temporäre Hilfsbrücke am Gumpisch, die den notwendigen Platz für den Bau der neuen Galerie Gumpisch schafft, erfolgte 2021 die Ausschreibung; am 2. Mai 2022 startete diesbezüglich die Bauphase.
Nachdem eine Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht Mitte Juli 2022 vollumfänglich abgewiesen und während der gültigen Frist nicht weitergezogen wurde, ist die Plangenehmigung Anfang Oktober 2022 definitiv rechtskräftig und die Baubewilligung für die A4 Neue Axenstrasse erteilt.
Die Bauherrengemeinschaft der Kantone Schwyz und Uri unter der Oberaufsicht des Bundes rechnet mit rund 11 Jahren Gesamtbauzeit. Die am 30. April 2020 vom Bund erlassene Plangenehmigungsverfügung erlangte aufgrund einer Beschwerde von Umweltverbänden beim Bundesverwaltungsgericht erst Anfang Oktober 2022 die definitive Rechtskraft. Der Start der Inbetriebsetzungsphase kann voraussichtlich 2032 erfolgen. Im Jahr 2033 dürften, wenn alles plangemäss läuft, die A4 Neue Axenstrasse in Betrieb genommen werden und die Sanierung der alten Axenstrasse sowie die Landschaftsgestaltung starten. Die konkreten Meilensteine in den kommenden Jahren zeigt die Zeitachse.
Die erste Axenstrasse wurde 1864/1865 eröffnet. Ab 1937 wurde sie asphaltiert und verbreitert. Es folgten diverse weitere Sanierungs- und Ausbauetappen, wobei auch mehrere neue Tunnels und Galerien entstanden. Bis 2012 wurden für den Ausbau, den Unterhalt und vor allem für die Sicherung der Axenstrasse vor Naturgefahren durch den Bund über 300 Millionen Franken investiert. Dennoch genügt die heutige Nationalstrasse den aktuellen Anforderungen nicht mehr, insbesondere was die Sicherheit und Verfügbarkeit betrifft. Eine Totalsanierung – statt eines Neubaus – der A4 Axenstrasse ist geprüft und für nicht sinnvoll befunden worden: Der Bau der A4 Neuen Axenstrasse ist längerfristig kosteneffizienter als eine Totalsanierung. Bei einer Totalsanierung müsste die Strasse über lange Zeiträume gesperrt werden. Wenn Kunst- und Schutzbauten im Zuge der Sanierung verstärkt werden müssen, kommt es zu neuen Eingriffen ins Landschaftsbild. Da die Axenstrasse in einer Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN-Gebiet) liegt, sind entsprechende Bewilligungen fraglich.
Kurzumfahrungsvarianten für das Urner Dorf Sisikon wurden eingehend geprüft. Es sprechen mehrere Gründe deutlich dagegen, unter anderem die Geologie und die sehr beengten topografischen Verhältnisse. Kurzvarianten zeigen bezüglich Verkehrsentlastung des Dorfes begrenzt Wirkung und widersprechen damit den Vorgaben des Bundes. Da eine Kurzvariante keine Bundesaufgabe wäre, müsste sie durch den Kanton Uri allein gelöst werden. Ein Kurztunnel bei Sisikon zieht zudem unweigerlich eine Verlängerung der offenen Strecke mit neuen Kunstbauten nach sich. Nur mit dem Gesamtprojekt kann das Ziel, die gesamte Strecke zu sichern, erreicht werden. Gemäss Bundesinventar BLN liegt die bestehende Axenstrasse in einer «Landschaft von nationaler Bedeutung». Ein massiver offener Ausbau würde eindeutig den Schutzzielen des BLN-Gebiets widersprechen.
Das Bundesgesetz über die Nationalstrassen (NSG) definiert drei Klassen von Nationalstrassen. Nationalstrassen 3. Klasse – zu denen die Axenstrasse bislang zählt – stehen allen Strassenbenützern, also auch dem Langsamverkehr, offen. Die Aufklassierung der Axenstrasse von der 3. in die 2. Klasse drängte sich vor allem deshalb auf, weil die neue Axenstrasse ausschliesslich dem schnellen motorisierten Durchgangsverkehr zur Verfügung stehen wird. Nationalstrassen 2. Klasse dürfen nur vom motorisierten Verkehr benutzt werden. Im Gegensatz zu Nationalstrassen 1. Klasse ist bei Nationalstrassen 2. Klasse der Gegenverkehr möglich.
Es erfolgt keine Kapazitätserweiterung, sondern eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verfügbarkeit. Der häufig zitierte Alpenschutzartikel findet auf die A4 Neue Axenstrasse keine Anwendung. Im Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet sind die alpenquerenden Strassen abschliessend aufgeführt. Die Axenstrasse zählt nicht dazu. Zudem bleibt die Gesamtkapazität des Systems begrenzt, indem der Durchgangsverkehr konsequent auf die A4 Neue Axenstrasse verlagert wird. Die A4 Neue Axenstrasse ist keine richtungsgetrennte Autobahn, sondern bleibt eine Nationalstrasse mit Gegenverkehr. Die Zubringer zur Axenroute bleiben unverändert bestehen: Zwischen dem Tunnel Flüelen und dem künftigen Südportal des Sisikoner Tunnel wird der Verkehr weiterhin auf der bestehenden Axenstrasse geführt. Und der Verkehr auf der alten Axenstrasse zwischen Sisikon und Brunnen wird durch Flankierende Massnahmen (FlaMa) eingeschränkt.
Allein seit 2019 war die Axenstrasse mehrmals nach Steinschlägen und Murgängen gesperrt. Das Bundesamt für Strassen ASTRA führt dazu eine laufende, detaillierte Chronik der Ereignisse.