11. November 2015
Teilneuauflage startet
PDF zum Downloaden
Teilneuauflage startet
Vor gut einem Jahr startete das Plangenehmi-gungsverfahren zur Neuen Axenstrasse. Einigungsverhandlungen aufgrund von Einsprachen haben nun zu diversen Projektoptimierungen geführt, mit denen unter anderem Landwirtschaftsland geschont werden kann. In Morschach wurde ein alternativer Standort gefunden. Die entsprechend geänderten Ausführungspläne liegen ab 13. November 2015 öffentlich auf.
Im Herbst 2014 hatte die Bauherrschaft A4 Neue Axenstrasse – die beiden Kantone Schwyz und Uri unter Ober-aufsicht des Bundesamts für Strassen (ASTRA) – vom Bund die Ermächtigung zur Planauflage erhalten. Das Aus-führungsprojekt lag danach von Mitte Oktober bis Mitte November 2014 öffentlich auf. 57 Einsprachen sind in der Folge eingegangen, viele davon mit Bezug zum Landerwerb. Seither hat eine Vielzahl von Einigungsgesprächen und Landerwerbsverhandlungen stattgefunden. Als Resultat dieser Gespräche wurde das Projekt optimiert und angepasst, weshalb es ab 13. November 2015 zu Teilneuauflage kommt. Dabei bleiben die Linienführung und die Ausgestaltung der Neuen Axenstrasse unverändert.
Projektoptimierung im Bereich Ingenbohl
Im Bereich Mosi/Unterschönenbuch, wo der Installationsplatz und das Portal zum neuen Morschacher Tunnel zu lie-gen kommen, wurde das Installations- und Deponiekonzept überarbeitet. Dank des neuen Konzepts werden grosse Landwirtschaftsflächen nicht mehr benötigt und können weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer wird die Neue Axenstrasse im Bereich des Werksgeländes der Holcim (Schweiz) AG mit einem Blend- und Staubschutz versehen.
Neuer Standort für das Löschwasser-Reservoir Morschach
Umstritten war der Standort der Reservoiranlage in Morschach. In der Folge wurde ein Alternativstandort gesucht und gefunden, der technisch wie auch finanziell mit dem ursprünglichen Standort vergleichbar ist. Im Weiteren werden im gesamten Projektperimeter temporäre Flächen, die länger als fünf Jahre beansprucht werden, neu als definitiver Landerwerb ausgeschieden, weil dies von der Gesetzgebung so vorgegeben wird. In die Teilneuauflage wurden zudem noch kleinere Anpassungen vorgenommen, insbesondere bei den Landerwerbsflächen.
Teilneuauflage startet
Die Ausführungspläne zu den Projektanpassungen sind während 30 Tagen bei den Gemeindekanzleien von Ingen-bohl, Morschach und Sisikon sowie beim Baudepartement Kanton Schwyz und bei der Baudirektion Uri einzusehen. Einsprachen gegen die Änderungen sind schriftlich beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr und Energie (UVEK) einzureichen. Die bereits eingereichten Einsprachen vom letzten Herbst bleiben aufrechterhalten, sofern sie noch nicht zurückgezogen wurden. Die Bauherrschaft rechnet damit, das Plangenehmigungsverfahren bis Ende 2016 abschliessen zu können.