19. August 2016
Teilgenehmigung für temporäre Bauwerke
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Teilgenehmigung für temporäre Bauwerke
Im Dezember 2015 ersuchte die Bauherrschaft A4 Neue Axenstrasse um eine Teilgenehmigung für temporäre Bauwerke im Gebiet Ort. Jetzt ist die Plangenehmigung des Bundes eingetroffen.
Am 4. Dezember 2015 reichte der Kanton Schwyz im Auftrag der Bauherrengemeinschaft A4 Neue Axenstrasse (Kantone Uri und Schwyz) beim Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Gesuch um eine vorzeitige Teilgenehmigung für zwei temporäre Bauwerke im Gebiet Ort. In Ort liegt die offene Strecke zwischen dem Morschacher und dem Sisikoner Tunnel und den Bau einer Lüftungszentrale vor. Dies bedingt einen Hanganschnitt sowie eine Verbreiterung der neuen Strasse und der darunter liegenden Kunstbau- ten. Damit während der Realisierungsphase des Hanganschnittes beide Fahrstreifen der Axenstrasse in Betrieb gehalten werden können, wird die Fahrbahn Richtung Süden und der Geh- und Radweg auf eine temporäre Strassenüberführung über das SBB-Seegleis verschoben. Im Bereich der neuen Lüftungszentrale Ort, kurz vor dem Ölbergtunnel, wird für die Bauzeit ein Schutztunnel über das SBB-Gleis erstellt.
Zeitfenster nutzen
Anfang 2017 ergibt sich die Möglichkeit, die beiden temporären Bauwerke während der Zeit zu erstellen, in der die SBB das Seegleis am Axen wegen Sanierungsarbeiten ausser Betrieb nimmt. Während dieser Totalsperrung des Seegleises – im Zeitfenster Januar bis Dezember 2017 – können die temporäre Strassenüberführung und der Schutztunnel tagsüber und somit viel rascher gebaut werden. Dies ist technisch wesentlich einfacher, ökologisch sinnvoller und bringt massiv weniger Einschränkungen für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer mit sich. Ausserdem ist das mit der SBB koordinierte Vorgehen deutlich kostengünstiger. Diese Gründe bewogen die Bauherrschaft A4 Neue Axenstrasse das UVEK um eine vorgezogene Plangenehmigung zu ersuchen.
Zeitlich befristete Bauwerke
Das Gesuch wurde von der Standortgemeinde Morschach, von den Direktbetroffenen im Bereich Ort sowie von der SBB von Anfang an begrüsst. Nun haben das UVEK und die beigezogenen Bundesämter grünes Licht gegeben, womit mit der Realisierung der temporären Bauten ab Januar 2017 begonnen werden kann, sofern die laufende Rechtsmittelfrist unbenützt abläuft. Die vorzei- tige Teilplangenehmigung für die beiden Bauwerke in Ort hat keine Präjudizwirkung für das Gesamtprojekt A4 Neue Axenstrasse, da sowohl die temporäre Strassenüberführung als auch der Schutztunnel nur für einen zeitlich befristeten Gebrauch bestimmt sind und nachher vollständig zurückgebaut werden. Die Plangenehmigungsverfügung für das Gesamtprojekt wird im Frühling 2017 erwartet.