04. Mai 2020
Die Plangenehmigungsverfügung für die Neue Axenstrasse liegt vor
PDF zum Downloaden
Die Plangenehmigungsverfügung für die Neue Axenstrasse liegt vor
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat das Plangenehmigungsverfahren für die A4 Neue Axenstrasse abgeschlossen und das Projekt im Grundsatz gutgeheissen. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Realisierung dieser bedeutenden Nord‐Süd‐Verbindung erreicht worden.
Das UVEK hat die von den Projektverantwortlichen eingereichten Planungsunterlagen für die A4 Neue Axenstrasse geprüft, die Plangenehmigungsverfügung (Baubewilligung) am 30. April 2020 erlassen und somit das Bauprojekt genehmigt. Insbesondere erhielt die Realisierung der Neubaustrecke mit den beiden Tunnels grünes Licht. Lediglich die flankierenden Massnahmen an der alten Axenstrasse sind zu überarbeiten und bis zur Inbetriebnahmen der A4 Neue Axenstrasse durch das UVEK genehmigen zu lassen. Hierfür bleibt bei einer Bauzeit von rund neun Jahren für das bewilligte Projekt genügend Zeit.
Rechtsmittel möglich
Bestandteil des Plangenehmigungsverfahrens waren auch Einsprachen gegen das Projekt. Mit den meisten Einsprechenden konnte die Bauherrschaft einvernehmliche Lösungen finden. Die drei verbliebenen Einsprachen wurden vom UVEK beurteilt und schlussendlich im Grundsatz abgewiesen. Die Plangenehmigungsverfügung des UVEK kann von den Einsprechenden vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten und anschliessend auch noch mit Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Die Verantwortlichen der A4 Neue Axenstrasse zeigen sich erfreut über die positive Beurteilung des Projekts durch das UVEK. Sofern keine Beschwerden eingehen, kann mit den Baumassnahmen noch in diesem Jahr begonnen werden.