04. Februar 2021

Baustromversorgung für die Neue Axenstrasse

Für die Baustromversorgung und für den späteren Betrieb der A4 Neuen Axenstrasse ist ein Kabeltrassee zwischen Flüelen und Dorni ausgeschrieben worden. Das Kabeltrassee kann in einer ersten Phase auf dem Abschnitt Flüelen-Gumpisch erstellt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren von Umweltverbänden gegen die Plangenehmigungsverfügung für den Bau der Neuen Axenstrasse die aufschiebende Wirkung teilweise entzogen. Damit können Vorbereitungsarbeiten für den Bau der Galerie Gumpisch inklusive Hilfsbrücke und Baustromversorgung sowie für Ersatzbiotope in Ingenbohl in Angriff genommen werden, bevor das Gericht in der Hauptsache über diePlangenehmigungsverfügung entscheiden wird. Bereits im November 2020 wurde mit dem Bau der Ersatzbiotope in Ingenbohl begonnen.

Abschnitt Flüelen-Gumpisch
Für die Stromversorgung der Arbeiten am Gumpisch, für den Bau der beiden Tunnel der neuen Axenstrasse und für den späteren Tunnelbetrieb sind neue Stromleitungen notwendig. Dafür ist zwischen Flüelen und Dorni ein 4.1 Kilometer langes Kabeltrassee mit Gesamtkosten von rund 5.7 Mio. Franken vorgesehen. Diese Arbeiten sind öffentlich ausgeschrieben worden. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht in einer ersten Phase die Realisierung des Abschnitts von Flüelen bis Gumpisch. Es wird mit einer gesamten Bauzeit von einigen Monaten gerechnet. Aufgrund der etappenweisen Realisierung ist mit örtlichen und zeitlich begrenzten Verkehrsbehinderungen zu rechnen. In einzelnen Nächten muss die Axenstrasse gesperrt werden. Der Baubeginn ist im Herbst 2021 vorgesehen.