01. März 2021

Planung für Schutzgalerie Gumpisch auf Kurs

Die wiederholten Sperrungen der Axenstrasse in der jüngeren Vergangenheit verdeutlichen die hohe Bedeutung einer nachhaltigen Lösung für die Sicherheit und Verfügbarkeit dieser wichtigen Nord- Süd-Verbindung. Die für die Schutzbauten im Bereich Gumpisch erarbeiteten Grundlagen zeigen, dass die bisherige Linienführung realisierbar ist.

Die Plangenehmigungsverfügung für den Bau der neuen Axenstrasse ist aufgrund einer Beschwerde von Umweltverbänden noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Für einige Projektbestandteile hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde jedoch zumindest die aufschiebende Wirkung entzogen. Dazu zählen die Baustromversorgung, Ersatzbiotope in Ingenbohl und die Bauarbeiten im Bereich Gumpisch. Der Bau der Ersatzbiotope ist bereits angelaufen, und die Ausschreibung für die Baustromversorgung ist erfolgt.

Bisherige Linienführung bestätigt
Im Bereich Gumpisch ist der Bau der Galerie vordringlich, um eine dauerhaft sichere Verbindung zwischen den Kantonen Schwyz und Uri und damit auch auf der entsprechenden Transitachse zu gewährleisten. Die in jüngster Zeit wiederholt vorgekommenen Strassensperrungen durch Steinschläge unterstreichen die hohe Bedeutung dieses Bauwerks. Die in den vergangenen Monaten durchgeführten geologischen und technischen Abklärungen haben verdeutlicht, dass die bisher geplante Linienführung beibehalten werden kann. Auf diesen Grundlagen läuft derzeit die konkrete Planung der Galerie Gumpisch. Diese beinhaltet eine teilweise verstärkte Dimensionierung, um die Sicherheit auch bei möglichen grösseren Steinschlägen oder Murgängen zu gewährleisten. Zusätzlich werden oberhalb der Galerie zwei Ablenkdämme geplant, um Steinschläge und Murgänge gezielt über die Galerie zu führen.

Ausschreibung der Hilfsbrücke in Vorbereitung
Die Grundlagen für die konkrete Planung wurden in technischen und geologischen Fachberichten zusammengefasst. Diese Planungsunterlagen für die Galerie Gumpisch fliessen auch in das vor dem Bundesverwaltungsgericht hängige Beschwerdeverfahren gegen die Plangenehmigungsverfügung ein. Damit wird aufgezeigt, wie mit der neuen Axenstrasse eine sichere und dauernd verfügbare Nord-Süd-Verbindung gewährleistet werden kann.

Kurz vor der Ausschreibung steht der Bau der Hilfsbrücke am Gumpisch, das dritte Element, das vom Bundesverwaltungsgericht von der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ausgenommen wurde. Der Bau dieser Hilfsbrücke ist nötig, um Platz für die Realisierung der Galerie Gumpisch zu schaffen und um eine sichere Verkehrsführung während der Bauphase zu gewährleisten. Gemäss aktueller Planung ist der Baubeginn der Hilfsbrücke im Frühjahr 2022 vorgesehen.