01. September 2022

Grünes Licht für die Neue Axenstrasse

Brunnen, 1. September 2022 – Die Umweltverbände verzichten auf den Weiterzug des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Beschwerde gegen die Plangenehmigungsverfügung für den Bau der neuen Axenstrasse abgelehnt hatte. Damit ist der Weg frei für die Realisierung dieser wichtigen Nord-Süd-Verbindung. Gemäss aktuellem Planungsstand könnte die Eröffnung im Jahr 2033 erfolgen.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte die Plangenehmigungsverfügung und damit die Baubewilligung für den Bau der A4 Neue Axenstrasse am 30. April 2020 erlassen. Gegen diesen Entscheid hatten Umweltverbände eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde mit Urteil vom 18. Juli 2022 vollumfänglich abgelehnt. Dabei hat es insbesondere auch die umstrittene Aufklassierung der Axenstrasse zwischen Brunnen und Flüelen zu einer Nationalstrasse der zweiten Klasse nicht beanstandet. Ebenso wenig steht dem Projekt die Alpenkonvention entgegen, welche gemäss Bundesverwaltungsgericht gar nicht unmittelbar anwendbar ist. Schliesslich erachtet es auch alle weiteren von den Umweltverbänden vorgebrachten Rügen, etwa bezüglich verschiedener Naturschutzobjekte, als nicht stichhaltig.

Erleichterung bei der Bauherrschaft
Die Beschwerdeführer hätten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch vor dem Bundesgericht anfechten können. Sie verzichten nun aber gemäss eigener Mitteilung auf den möglichen Weiterzug, womit die Plangenehmigungsverfügung rechtskräftig wird. Damit steht dem Bau der neuen Axenstrasse nichts mehr im Weg. Die Baudirektoren der Kantone Uri und Schwyz, Regierungsrat Roger Nager und Landammann André Rüegsegger, nehmen den Entscheid der Umweltverbände mit Genugtuung und Freude zur Kenntnis: «Mit der Rechtskraft der Plangenehmigungsverfügung kann dieses wichtige Vorhaben nun ohne weitere Verzögerung vorangetrieben werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit auf der Nord-Süd-Achse geleistet und Sisikon kann dereinst vom Durchgangsverkehr entlastet werden.»

Eröffnung nicht vor 2033
Bereits in einem früheren Entscheid hatte das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der von den Verbänden erhobenen Beschwerde für die Galerie Gumpisch inklusive Hilfsbrücke, für die Baustromversorgung und für Ersatzbiotope in Ingenbohl entzogen. Diese Arbeiten gehen unverändert weiter. So konntendie Ersatzbiotope inzwischen bereits realisiert werden, während der Bau des Kabeltrassees zwischen Flüelen und Gumpisch für die Baustromversorgung sowie der Hilfsbrücke am Gumpisch angelaufen sind. Diese werden im Laufe des Jahres 2023 abgeschlossen sein. 2024 werden dann sowohl die Vorbereitungsarbeiten im Bereich Ingenbohl und Dorni als auch die Ausführung der Massnahmen gegen Naturgefahren im Bereich Gumpisch, sofern das dazu aufgelegte Ausführungsprojekt vom UVEK genehmigt und rechtskräftig wird, gestartet.

Nach Abschluss dieser und weiterer notwendiger Vorarbeiten sowie der Durchführung der erforderlichen öffentlichen Arbeitsausschreibungen kann im Idealfall 2025 mit den eigentlichen Hauptarbeiten für die beiden neuen Tunnel gestartet werden. Eine Vollendung des Projekts wäre diesfalls etwa 2033 realistisch.

Auskunft:
Landammann André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement Kanton Schwyz,
Telefon: 041 819 25 00

Regierungsrat Roger Nager, Vorsteher Baudirektion Kanton Uri,
Telefon: 041 875 26 11