05. August 2022

Axen-Beschwerde abgelehnt

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Axen-Beschwerde abgelehnt

Brunnen, 5. August 2022 – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von drei Umweltverbänden gegen die Plangenehmigungsverfügung für den Bau der neuen Axenstrasse abgelehnt. Wenn das Urteil nicht vor dem Bundesgericht angefochten wird, ist der Weg damit frei für die Realisierung dieser wichtigen Nord-Süd-Verbindung.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte die Plangenehmigungsverfügung und damit die Baubewilligung für den Bau der A4 Neue Axenstrasse am 30. April 2020 erlassen. Gegen diesen Entscheid haben Umweltverbände eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde in einem soeben ergangenen Entscheid nun abgelehnt. Dabei hat es insbesondere auch die umstrittene Aufklassierung der Axenstrasse zwischen Brunnen und Flüelen zu einer Nationalstrasse der zweiten Klasse nicht beanstandet. Ebenso wenig steht dem Projekt die Alpenkonvention entgegen, welche gemäss Bundesverwaltungsgericht gar nicht unmittelbar anwendbar ist. Schliesslich erachtet es auch alle weiteren von den Umweltverbänden vorgebrachten Rügen, etwa bezüglich verschiedener Naturschutzobjekte, als nicht stichhaltig.

Noch keine Rechtskraft
Die Baudirektoren der Kantone Uri und Schwyz, Regierungsrat Roger Nager und Landammann André Rüegsegger, nehmen diesen Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis: «Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt die hohe Professionalität des Projekts A4 Neue Axenstrasse und seine Rechtskonformität. Wir hoffen, dass der mögliche Weiterzug an das Bundesgericht ausbleibt, damit die Plangenehmigungsverfügung Rechtskraft erlangt und dieses wichtige Vorhaben nun ohne weitere Verzögerung vorangetrieben werden kann.»

Aktuelle Arbeiten werden weitergeführt
In einem früheren Entscheid hatte das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der von den Verbänden erhobenen Beschwerde für die Galerie Gumpisch inklusive Hilfsbrücke, für die Baustromversorgung und für Ersatzbiotope in Ingen-bohl entzogen. Diese Arbeiten gehen unverändert weiter. So konnten die Ersatzbiotope inzwischen bereits realisiert werden, während der Bau des Kabeltrassees zwischen Flüelen und Gumpisch für die Baustromversorgung sowie der Hilfsbrücke am Gumpisch angelaufen sind. Nach Abschluss dieser und weiterer notwendigen Vorarbeiten sowie der Durchführung der erforderlichen öffentlichen Arbeitsausschreibungen könnte im Idealfall 2025 mit den eigentlichen Hauptarbeiten für die beiden neuen Tunnel gestartet werden. Eine Vollendung des Projekts wäre diesfalls etwa 2033 realistisch.

Dieser Zeitplan setzt indes voraus, dass die Plangenehmigungsverfügung nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr in Rechtskraft erwächst und die Umweltverbände damit auf einen Weiterzug der Sache ans Bundesgericht verzichten.


Auskunft:
Landammann André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement Kanton Schwyz,
Telefon: 041 819 25 00

Regierungsrat Roger Nager, Vorsteher Baudirektion Kanton Uri,
Telefon: 041 875 26 11