21. März 2022

Beschwerde hängig

Die A4 Neue Axenstrasse hat eine wichtige Funktion für die Verfügbarkeit und die Verkehrssicherheit der Nord-Süd-Achse. Die Plangenehmigungsverfügung durch das UVEK liegt vor, sie ist allerdings durch eine vor dem Bundesverwaltungsgericht hängige Beschwerde blockiert. Für das Projekt wichtige Vorbereitungs- und Sicherungsarbeiten im Bereich Gumpisch konnten trotzdem bereits in Angriff genommen werden.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 30. April 2020 die Plangenehmigungsverfügung (Baubewilligung) für die A4 Neue Axenstrasse erlassen. Die Plangenehmigungsverfügung ist aufgrund einer Beschwerde von Umweltverbänden beim Bundesverwaltungsgericht aber noch nicht rechtskräftig. Für einige Projektbestandteile hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde jedoch die aufschiebende Wirkung entzogen. Dazu zählen die Baustromversorgung, Ersatzbiotope in Ingenbohl sowie Vorbereitungs- und Sicherungsarbeiten im Bereich Gumpisch.

Erste Vorbereitungsarbeiten realisiert
Die Ersatzbiotope sind bereits weitgehend realisiert. Die Hilfsbrücke am Gumpisch, die den notwendigen Platz für den Bau der neuen Galerie Gumpisch schafft, wurde öffentlich ausgeschrieben. Das Kabeltrassee zur Baustromversorgung auf der bestehenden Axenstrasse zwischen Flüelen und Dorni ist auf einer Länge von rund vier Kilometern fertiggestellt.

Das Warten auf die Rechtskraft
Über die gegen die Plangenehmigungsverfügung vom 30. April 2020 erhobene Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden. Die Submissionsunterlagen für den Bau der A4 Neue Axenstrasse sind weitgehend erstellt, sodass die Arbeiten nach einem für die Bauherrschaft positiven Gerichtsentscheid rasch ausgeschrieben werden könnten. Allerdings könnte der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts anschliessend noch beim Bundesgericht angefochten werden.

Informationsveranstaltung geplant
Bis wann das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der Umweltverbände entscheiden wird, ist nicht absehbar. Ebenso ist offen, ob die Beschwerdeführer diesen Entscheid anschliessend noch an das Bundesgericht weiterziehen werden. Trotz dieser Unbekannten plant die Bauherrschaft vor dem Projektstart der Hilfsbrücke einen öffentlichen Informationsanlass, der sich vor allem an die betroffene Bevölkerung von Sisikon richten wird. Sobald der Termin feststeht, wird er an dieser Stelle und über weitere Informationskanäle kommuniziert.